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Nutzern Lesbares nahe, das Aufmerksamkeit verdient. In diesem Text, der ein Vertrag zwischen dem Hersteller-Künstler und dem Nutzer ist, kommt wie in einem Manifest die Vorstellung und Behauptung des künstlerischen Tuns in der spezifischen Weise Wards zum Vorschein. So wird auch der passive Betrachter in § 2 als ›User‹ behandelt. Mit dem Nutzen, und das beinhaltet auch »other indirect usage or observation«, wäre angezeigt, dass die Lizenz durch den Nutzer akzeptiert sei. In der Lizenz werden unter § 7 diese verschiedenen Zustände des Programms als Kunst noch näher definiert. Dabei wird behauptet, dass ein Stück Software, das als kommerziell deklariert wird und so gehandelt wird, keineswegs künstlerische Gehalte negiere oder ausschließe. Dies wird noch zugespitzt in der Relativierung der Erkenntnisfähigkeit des Nutzers: »Whilst observing that THE SOFTWARE is both an artwork and a commercial product, it is required that YOU understand that OUR decision to deploy a SOFTWARE product constitutes OUR right to express certain artistic agendas. Thus our SOFTWARE product is being used as a MEDIUM to express one or more ideas that may not received by the YOU (an END USER)

 

or YOU (an ART CRITIC).« [66] Zudem wird die Nachbildung, das Reengineering, ohne Verwendung des Originalcodes untersagt. Innerhalb dieses Rahmenwerks kommt etwas zur Sprache, das sich gewöhnlich hinter den Köpfen der Händler von Künsten verbirgt. Rollenzuschreibung ist bekanntermaßen nicht die Sache von statischen Kunstwerken. Dies ist Metakünsten vorbehalten, deren Thema das System der Künste selbst ist. Die adressierte Differenz zwischen einem Endbenutzer und einem Kunstkritiker ist zudem delikat. Indem dieser Text versucht, dieses spezifische Stück Software zu interpretieren, wird dem Interpreten per se vorgehalten, dass er unter unbestimmten Umständen nicht in der Lage sein wird, dem Recht der Künstler auf den Ausdruck einer oder mehrerer Ideen folgen zu können, um jene Bedeutungen zu eruieren, die in irgendeiner Weise implementiert wurden. Angesichts dieser Deklaration und Definition von Kunst und Wirtschaftsgut Software verblasst letztlich der künstlerische ›Nutzwert‹ selbst. Hat man das Programm erst einmal gestartet, so erhält man den Eindruck einer ganz gewöhnlichen Software, wie sie heute Standard ist. Es gibt wie beim

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